FGVB

Familiengartenverein Betschenrohr

Bauten

Bauten sind alle fest mit dem Boden verbundene Bauwerke und Anlagen. Das erstellen jeglicher Art von Bauten ist grundsätzlich bewilligungspflichtig.

Kleinere Bauten und Anlagen können vom Vorstand (Bauchef) bewilligt werden. Grössere Bauten, wie Gartenhäuser, müssen vom Bauamt der Stadt Schlieren bewilligt werden.

Grundsätzlich gelten die entsprechenden Bestimmungen der Bauordnung der Stadt Schlieren, sowie die Bestimmungen der besonderen Bauverordnung II (LS 700.22). Sämtliche Bauten sind fachgerecht, nach den Regeln der Baukunst zu erstellen. Betonarbeiten sind untersagt.
Bauten müssen ohne Einsatz von schwerem Gerät wieder demontierbar sein.

Vorgaben

Gartenhaus

  • Grundfläche Gartenhaus max. 10 m²
  • Grundfläche Pergola max. 10 m²
    (muss seitlich min. zur Hälfte der Abwicklung offen sein)
  • Fassadenlänge inkl. Pergola max. 6 m
  • Höhe max. 3 m
  • Eine Unterkellerung ist verboten

Gewächs- und Tomatenhaus

  • Grundfläche max. 6 m²
  • Höhe max. 1,8 m
  • Grenzabstand zur Parzellengrenze min. 1 m

Im Handel werden günstige Bausätze angeboten

Cheminée oder Pizzaofen

  • Grundfläche Feuerraum max. 0,7 m²
  • Höhe inkl. Abzugsrohr max. 2,2 m
  • Freistehend mit genügend Abstand zum Gartenhaus
  • Nicht betoniert (auch nicht die Grundfläche)

Solarzellen

Solarzellen sind grunsätzlich erlaubt

  • Panelfläche max. 2 m²
  • Auf dem Dach aufliegend montiert
  • Brandschutz und elektrische Absicherung beachten.
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vom Freitag, 23. Januar 2026

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