Es ist uns ein Anliegen, dass die Gärten von den Pächter:innen, ihren Familien, Freunden und Bekannten aktiv genutzt werden. Jeder von uns hat gerne ein gemütliches Gartenhaus, entspannt sich im Grünen, trifft sich mit Freunden und feiert Geburtstage, etc. im Garten. Als Gartenverein erwarten wir von unseren Mitgliedern aber auch, dass sie wirklich «gärtnern». Bei unseren Kontrollen liegt das Hauptaugenmerk daher auf der «landwirtschaftlichen Nutzung«. Eine gepflegte Parzelle (angepflanzt, Unkraut gejätet, hin und wieder umgegraben) erfordert Zeit, was indirekt auch zeigt, dass sie wirklich genutzt wird.
Landwirtschaftliche Nutzung. Gemüse, Beeren, Blumen, etc.
Aktivitäten wie Feiern, Relaxen, Kontakte pflegen, etc.
Bauten wie Tomaten-, Geräte-, Gartenhaus, Cheminée, etc.
Ein Drittel der Parzelle muss als Garten aktiv genutzt und gepflegt werden
Kein Problem – bei entsprechender Rücksicht-nahme (Lärmbelästigung / Ruhezeiten)
Bewilligungspflichtig (Bauverordnung)
Kontrollkriterien
Wir Beurteilen die Parzellen gemäss dem vom Vorstand definierten Punktesystem.