Jede Vereinsmitgliedschaft ist an einen aktiven Pachtvertrag gekoppelt – Der Verein kennt keine Passivmitglieder.
Eintritt in den Verein
Der Abschluss eines Pachtvertrages ist mit dem gleichzeitigen Eintritt in den Verein verbunden (geschieht stillschweigend).
Austritt aus dem Verein
Bei einer Kündigung des Pachtvertrages erlischt auch stillschweigend die Vereinszugehörigkeit, bei Abgabe der Parzelle.
Rechte und Pflichten
Jedes Vereinsmitglied hat Rechte und Pflichten, welche in den Vereinsstatuten / Pachtbestimmungen festgelegt sind. Kommt ein Mitglied seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nach, oder verletzt die Pachtbestimmungen, hat dies den Ausschluss aus dem Verein und damit auch die Kündigung des Pachtvertrages zur Folge. Möchte ein Mitglied den Verein verlassen, so kann er seinerseits den Pachtvertrag kündigen.
Ordentliche Kündigungen haben unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf das Ende eines Jahres zu erfolgen (31.12.).
Kosten
Eintrittsgebühr:
Überschreibgebühr:
Pachtgebühr:
Unterhaltsbeitrag:
CHF 40.- / einmalig
CHF 110.- / einmalig
CHF 64.50 pro Are / jährlich
CHF 40.- pauschal / jährlich