FGVB

Familiengartenverein Betschenrohr

Es ist normal, dass bei einem Wechsel, der neue Pächter die Bauten (Tomaten-, Geräte-, Gartenhaus, etc.) auf der Parzelle im aktuellen Zustand übernimmt. Seit längerem wurden Neuverpachtung davon abhängig gemacht, dass der neue Pächter dem bisherigen seine «Immobilien» abkauft.

Auf Antrag des Vorstandes hat die Generalversammlung 2023 beschlossen mit dieser Praxis zu brechen.
Seit 1. Juli 2023 gilt die folgende Regelung:

  • Der abgebende Pächter hat keinen Anspruch darauf, dass der neue Pächter ihm seine Hab-seligkeiten (Haus und Gerätschaft) abkaufen muss (Gärten werden nicht mehr «verkauft»).

  • Neue Pächter:Innen müssen eine Mietkaution von CHF 1’500.- hinterlegen. Bei Abgabe des Gartens wird die Kaution zurückbezahlt, sofern der Garten ordnungsgemäss geräumt wird. Ansonsten verwendet der Verein die Kaution zu Deckung der Räumungskosten.

  • Bei aktuellen PächterInnen, welche vom «betroffenen» ins «sichere» Gebiet wechseln, wird beim neuen Garten auf eine Mietkaution verzichtet.

  • Wird kein neuer Pächter gefunden, welcher bereit ist das Depot zu bezahlen, muss der abgebende Pächter die Parzelle, nach Ablauf der «Ausschreibungszeit», räumen und abgeben. Die «Ausschreibungszeit» wird vom Vorstand festgesetzt (in der Regel 3 Monate).

Die Vergabe der Gärten erfolgt durch den Vorstand. Dabei haben Pächter aus dem «betroffenen» Gebiet Vorrang gegenüber den Interessenten auf der Warteliste. Möchte der bisherige Pächter den Garten an enge Familienangehörige weitergeben, so hat dies Priorität.

Die Regelung soll verhindern, dass Pächter, deren Parzelle im «betroffenen» Gebiet liegt doppelt bestraft werden. Zum einen, wenn sie ihren Garten räumen müssen (Räumungskosten) und zum anderen, wenn sie den neuen Garten antretten (Übernahmekosten).

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vom Freitag, 23. Januar 2026

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